Das Ministerium für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat eine
Antragsplattform mit einer Übersicht der Härtefallhilfen in den einzelnen
Bundesländern online gestellt.

Hintergrund: Bund und
Länder haben sich am 18.3.2021 auf die Ausgestaltung der sog. Härtefallhilfen
geeinigt. Die Härtefallhilfen bieten den Bundesländern die Möglichkeit,
Unternehmen und Selbständige zu fördern, die von den bisherigen
Unternehmenshilfen nicht erfasst werden. Mit der Härtefallhilfe sollen solche
Härten abgemildert werden, die im Zeitraum 1.3.2020 bis zum 30.6.2021
coronabedingt entstanden sind. In den meisten Bundesländern können Anträge
ausschließlich über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer) gestellt werden. Eine Beantragung ist – soweit ersichtlich –
seit dem 19.5.2021 möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe besteht
nicht.

Auf der Plattform
werden u.a. Informationen

  • zum Umfang der
    Hilfen,

  • zu den Antragsvoraussetzungen
    sowie

  • zum weiteren
    Verfahren

in den einzelnen Bundesländern
gebündelt dargestellt. Von dort aus können entsprechende Anträge (außer für
Hilfen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) gestellt werden.

Hinweise: Zu der
länderübergreifenden Antragsplattform gelangen Sie
hier.

Allgemeine Informationen zur den
Härtefallhilfen hat das BMWi auf seiner
Homepage
veröffentlicht.

www.haertefallhilfen.de sowie BMWi
online; NWB

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