Gewerbesteuerpflicht eines Rentenberaters

Ein Rentenberater erzielt gewerbliche Einkünfte und ist nicht freiberuflich tätig. Damit unterliegt er der Gewerbesteuer. Hintergrund: Zu den Freiberuflern gehören zum einen die sog. Katalogberufe, die ausdrücklich als freie Berufe bezeichnet werden, z.B. Ärzte,...