Der Bundestag hat am 12.5.2022 das
sog. Steuerentlastungsgesetz 2022 in einer vom Finanzausschuss geänderten
Fassung beschlossen.

Folgende Maßnahmen
sind geplant:

  • Anhebung des
    Grundfreibetrags
    bei der Einkommensteuer von derzeit
    9.984 € um 363 € auf 10.347 €, rückwirkend
    zum 1.1.2022.

  • Anhebung des
    Arbeitnehmerpauschbetrags
    für Werbungskosten von 1.000
    € auf 1.200 €, rückwirkend zum
    1.1.2022.

  • Ausdehnung der bereits für die Jahre 2024
    bis 2026 beschlossenen Erhöhung der Entfernungspauschale ab
    dem 21. Entfernungskilometer
    um drei Cent auf
    0,38 € je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und
    2023.

Im Vergleich zum ursprünglichen
Gesetzesentwurf sind folgende Maßnahmen neu hinzugekommen:

  • Einmalige Auszahlung einer
    Energiepreispauschale in Höhe von 300
    € ab dem 1.9.2022 an Steuerpflichtige. Arbeitnehmer erhalten die
    Pauschale über den Arbeitslohn. Bei Einkünften aus Landwirtschaft,
    Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit wird die Pauschale über eine
    Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen gewährt. Empfänger von
    Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus
    Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer
    vorliegen) erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne
    Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine
    Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Die
    Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber
    sozialabgabenfrei.

  • Erhöhung des Kindergeldes um
    einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100
    €. Der Kinderbonus soll im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von
    existenzsichernden Sozialleistungen gewährt werden.

Hinweis: Das Gesetz
bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Wesentliche Änderungen sind
nicht zu erwarten. Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens werden
wir an dieser Stelle berichten.

Bundestag online, Meldung v.
12.5.2022; NWB

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