Vor dem Hintergrund der Häufung von
Covid-19-Fällen in Fleischfabriken hat die Bundesregierung am
20.5.2020
Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft
beschlossen.
Folgende
Regelungen sind geplant:
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Zoll und
Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und
Gesundheitsämter sollen zusätzliche
Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-,
Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten
werden. -
Ab dem
1.1.2021 sollen
das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch
Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein.
Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich.
Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. -
Der
Bußgeldrahmen bei Verstößen
gegen das
Arbeitszeitgesetz soll
auf 30.000 € verdoppelt werden. -
Die Bundesregierung prüft
zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können,
Mindeststandards bei der Unterbringung
sicherzustellen.
Bundesregierung online,
NWB