Vor dem Hintergrund der Häufung von
Covid-19-Fällen in Fleischfabriken hat die Bundesregierung am
20.5.2020
Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft
beschlossen.

Folgende
Regelungen sind geplant:

  • Zoll und
    Arbeitsschutzbehörden
    sowie kommunale Ordnungs- und
    Gesundheitsämter sollen zusätzliche
    Maßnahmen
    ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-,
    Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten
    werden.

  • Ab dem
    1.1.2021 sollen
    das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch
    Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig
    sein.
    Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich.
    Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.

  • Der
    Bußgeldrahmen bei Verstößen
    gegen das
    Arbeitszeitgesetz
    soll
    auf 30.000 € verdoppelt werden.

  • Die Bundesregierung prüft
    zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können,
    Mindeststandards bei der Unterbringung
    sicherzustellen.

Bundesregierung online,
NWB

Hauptniederlassung

Hauptstr. 40
26789 Leer

0491 91999-0
0491 91999-30

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

07:30 - 13:00 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Fr.:

07:30 - 12:30 Uhr

Zweigniederlassung

Tichelwarfer Str. 51
26826 Weener

04951 91312-0
04951 91312-18

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

09:00 - 12:30 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Fr.:

09:00 - 12:30 Uhr

Rechtliches

• Impressum

• Datenschutz