Das Bundeskabinett hat zwei Gesetze
beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und
Mieter vor überhöhten Mietforderungen geschützt werden.
Mit dem „Gesetzentwurf zur
Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn“ sollen die Regelungen der
Mietpreisbremse, die seit 2015 in Kraft
sind, um weitere fünf Jahre verlängert
werden. Es soll den Ländern weiterhin ermöglicht werden,
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die
Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf des
31.12.2025 sollen
alle Rechtsverordnungen auslaufen.
Der „Gesetzentwurf über die
Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über
Wohnungen und Einfamilienhäuser“ sieht eine Verteilung der
Maklergebühren bei Immobilienkäufen zwischen Käufer und
Verkäufer vor. Die vom Käufer zu zahlenden
Kosten sollen nur noch maximal 50 % des gesamten Maklerlohns betragen. Auch
soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer
nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.Tritt der
umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist – etwa bei
einem Suchauftrag -, gilt dieses Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er
ebenfalls zahlungspflichtig und kann höchstens eine Kostenteilung von 50 zu 50
erwirken.Beauftragen beide Parteien den Makler, soll die
Maklerprovision von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu tragen sein.
Hinweis:
Die Gesetze müssen noch das
weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Zu beiden Vorhaben hat die
Bundesregierung einen FAQ veröffentlicht.
Diesen können Sie hier
einsehen.
Bundesregierung online;
NWB