Der Bundesrat hat am 12.6.2026 der Verordnung der Bundesregierung
zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung
zugestimmt. Damit steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1.7.2026
bundeseinheitlich um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro.

Für eine Standardrente bei
durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung
nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat. Der
aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert,
der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel
monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Rentenplus auch für Landwirte

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 Euro
auf 19,63 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche
Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482
Euro und 1.916 Euro monatlich festgesetzt.

Jährliche Anpassung

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle
wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung,
die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Quelle: BundesratKOMPAK, Meldung v. 12.6.2026;
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