Wenige Stunden nach dem Bundestag
hat auch der Bundesrat am 25.6.2021 das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“
beschlossen (BR-Drucks. 565/21
(Beschluss)). Das Vorhaben sieht Änderungen im
BGB vor, um Verbraucher
besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten
und Kündigungsfristen zu schützen.
Regeln für
stillschweigende Vertragsverlängerung
Verträge müssen nach Ablauf der
Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende
Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf
unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich
ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten
Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat
verkürzt.
Kündigungsbutton
Verträge, die über eine Website
abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar – über eine so genannte
Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der
Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.
Bestätigungslösung
für Energielieferverträge
Das Gesetz enthält zudem weitere
verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für
Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dies ist vor allem für Verträge für
Flugreisen relevant.
Hinweis: Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt
und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu großen Teilen im
Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach
einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum
1.7.2022.
BundesratKOMPAKT, Meldung v.
25.6.2021;
NWB