Die Bundesregierung hat am
25.1.2023 die
vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die
Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur
Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
aufmerksam.

Hierzu führt das
BMAS u.a. weiter aus:

  • In Einrichtungen der
    medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin
    corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.

  • In allen anderen Bereichen
    können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob
    und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich
    sind.

Hinweis: Das BMAS hat
seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert
(Stand: 25.1.2023).
Zu den FAQ gelangen Sie
hier
.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v.
25.1.2023,
NWB

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