Die Frist für das Baukindergeld soll um drei Monate bis zum
31.03.2021 verlängert werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020
möglich.

Hintergrund: Mit dem
Baukindergeld wird seit September 2018 der Bau oder Kauf von selbstgenutztem
Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland gefördert. Familien können
zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Bislang
wurden rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert,
zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche
zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter
40.000 € pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Mrd.
€. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. € für das
Baukindergeld zur Verfügung.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) führt aus:

  • Das Baukindergeld kann unverändert nach Einzug in die neue
    Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum
    31.12.2023
    beantragt werden.

  • Wer zwischen dem 1.1.2018 und künftig dem
    31.3.2021
    einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine
    Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach
    dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens
    in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld
    stellen.

  • Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem
    Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

KfW online, BMI Pressemitteilung; NWB

Hauptniederlassung

Hauptstr. 40
26789 Leer

0491 91999-0
0491 91999-30

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

07:30 - 13:00 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Fr.:

07:30 - 12:30 Uhr

Zweigniederlassung

Tichelwarfer Str. 51
26826 Weener

04951 91312-0
04951 91312-18

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

09:00 - 12:30 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Fr.:

09:00 - 12:30 Uhr

Rechtliches

• Impressum

• Datenschutz