Die Frist für das Baukindergeld soll um drei Monate bis zum
		31.03.2021 verlängert werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020
		möglich.
Hintergrund: Mit dem
		Baukindergeld wird seit September 2018 der Bau oder Kauf von selbstgenutztem
		Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland gefördert. Familien können
		zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Bislang
		wurden rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert,
		zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche
		zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter
		40.000 € pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Mrd.
		€. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. € für das
		Baukindergeld zur Verfügung.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und
		Heimat (BMI) führt aus: 
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Das Baukindergeld kann unverändert nach Einzug in die neue 
 Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum
 31.12.2023 beantragt werden.
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Wer zwischen dem 1.1.2018 und künftig dem 
 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine
 Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach
 dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens
 in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld
 stellen.
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Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem 
 Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
KfW online, BMI Pressemitteilung; NWB
 
					