Aktuelles
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden in Steuer- und Rechtsthemen.
In unserer Rubrik "Aktuelles" finden Sie ständig aktualisierte Meldungen aus beiden Themenbereichen.
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Erbschaftsteuer: Beendigung der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims wegen Depressionen
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein vererbtes Familienheim ist rückgängig zu machen, wenn der Erbe die Selbstnutzung vor Ablauf von zehn Jahren beendet, obwohl ihm die Selbstnutzung in dem Familienheim weder objektiv unmöglich noch objektiv unzumutbar geworden ist. Eine depressive Erkrankung des Erben kann die vorzeitige Beendigung der...
Berichtigung eines zu niedrig festgestellten steuerlichen Einlagekontos wegen offenbarer Unrichtigkeit
Ein Bescheid, in dem das steuerliche Einlagekonto einer GmbH zu niedrig festgestellt wird, kann zugunsten der GmbH aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt werden, wenn die auf Null lautende Feststellungserklärung für das steuerliche Einlagekonto erkennbar fehlerhaft war, weil aus dem beigefügten Jahresabschluss Einlagen deutlich...
Aktivierung von Filmvertretungsrechten grundsätzlich beim Inhaber
Filmverwertungsrechte sind grundsätzlich dem Inhaber der Rechte zuzurechnen und von diesem zu aktivieren. Werden die Filmverwertungsrechte einem Dritten zur Nutzung zeitlich befristet überlassen, kann der Dritte wirtschaftlicher Eigentümer der Rechte werden, wenn allein dem Dritten während der Nutzungsdauer die Substanz und der Ertrag der...
Endgültige Festsetzung von Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019
Dem Finanzgericht Hamburg (FG) zufolge darf das Finanzamt die Festsetzung von Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 nicht mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, wenn es eine vorläufige Festsetzung wegen des gesetzlichen Vertrauensschutzes ohnehin nicht mehr zulasten des Steuerpflichtigen ändern dürfte. Hintergrund:...
Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen zugunsten eines Angehörigen in dessen Haushalt
Steuerpflichtige können für Aufwendungen für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen zugunsten eines Dritten, der nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen wohnt, eine Steuerermäßigung von 20 %, maximal 4.000 €/Jahr, geltend machen. Für die Steuerermäßigung ist eine Überweisung nicht erforderlich, sondern es genügt, wenn der Betrag in bar...