Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat am 12.8.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des
Solidaritätszuschlags 1995 (Stand
6.8.2019)
veröffentlicht.
Mit dem Gesetz sollen in einem
ersten Schritt rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter
Einkommensteuer vollständig entlastet werden.
Die Zahler von Lohnsteuer und
veranlagter Einkommensteuer in der sogenannten Milderungszone sollen ebenfalls,
allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet
werden.
Hinweis:
Das Gesetz ist in der
Regierungskoalition durchaus umstritten. Daher ist zum derzeitigen Zeitpunkt
offen, ob das Vorhaben in dieser Form endgültig verabschiedet wird. Den
Referentenentwurf des BMF können Sie auf der
Homepage des
BMF einsehen.
Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995; NWB