Aktuell warnt das Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) vor neuen Betrugsversuchen, die per E-Mail sowie teilweise
auch per Post im Namen des BZSt versendet werden.
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Rückzahlung
der Einkommensteuer Die Empfänger erhalten
von E-Mail-Adressen wie z. B.
bzst-poststelle@bzst.de, teilweise auch mit
der Domain-Endung „bzst.bund.de“, die eine
offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es
wird angegeben, dass eine Rückerstattung der Einkommensteuer vorgesehen und
hierfür eine Identifizierung erforderlich ist. -
Angeblicher
Verspätungszuschlag Die Empfänger erhalten
von der Absender-Adresse
„info@bzst-zahlungsfrist.com“ bzw. von
ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt
suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein
pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt
handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein. -
Bescheid per
E-Mail Die Empfänger erhalten von der
Absender-Adresse
„news@bzst-infos.de“ eine
betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es
sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt handeln soll.
Hinweis: Das BZSt empfiehlt Betroffenen, die
beigefügte Dokumente nicht zu öffnen und die E-Mails unverzüglich zu löschen.
Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie auf der
Homepage des
BZSt.
Quelle: BZSt, Meldung v.
16.5.2025;
NWB