Aktuell warnt das Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) vor neuen Betrugsversuchen, die per E-Mail sowie teilweise
auch per Post im Namen des BZSt versendet werden.

  1. Rückzahlung
    der Einkommensteuer
    Die Empfänger erhalten
    von E-Mail-Adressen wie z. B.
    bzst-poststelle@bzst.de, teilweise auch mit
    der Domain-Endung „bzst.bund.de“, die eine
    offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es
    wird angegeben, dass eine Rückerstattung der Einkommensteuer vorgesehen und
    hierfür eine Identifizierung erforderlich ist.

  2. Angeblicher
    Verspätungszuschlag
    Die Empfänger erhalten
    von der Absender-Adresse
    „info@bzst-zahlungsfrist.com“ bzw. von
    ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt
    suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein
    pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt
    handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.

  3. Bescheid per
    E-Mail
    Die Empfänger erhalten von der
    Absender-Adresse
    „news@bzst-infos.de“ eine
    betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es
    sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt handeln soll.

Hinweis: Das BZSt empfiehlt Betroffenen, die
beigefügte Dokumente nicht zu öffnen und die E-Mails unverzüglich zu löschen.
Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie auf der
Homepage des
BZSt
.

Quelle: BZSt, Meldung v.
16.5.2025;
NWB

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