Kunden von primastrom, voxenergie
und nowenergy können nach einem außergerichtlichen Vergleich zwischen der
Primaholding-Gruppe und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Geld
zurück erhalten sowie ihre Verträge vorzeitig beenden. Hierfür müssen sie
allerdings bis zum Jahresende tätig werden. Hierauf macht der vzbv
aufmerksam.

Hintergrund: 3.912
€ hat Frank K. aus Brandenburg von seinem Gasanbieter zurückbekommen.
Der Verbraucher berief sich auf den außergerichtlichen Vergleich des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit der Primaholding-Gruppe, zu der
die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy gehören. Zuvor
hatte der vzbv Sammelklagen gegen die Anbieter geführt und weitere geplant
– unter anderem wegen eigenmächtiger Preiserhöhungen und Festhaltens an
gekündigten Verträgen. Noch bis Ende des Jahres können sich
betroffene Kunden genau wie Frank K. auf den Vergleich berufen und Geld
zurückerhalten sowie früher aus ihrem Vertrag kommen.

Hierzu führt der
vzbv u.a. weiter aus:

  • Wer sich auf den
    außergerichtlichen Vergleich beruft, dessen Preise können rückwirkend auf bis
    zu 27 Cent/ kWh für Strom und bis zu 7 Cent/ kWh für Gas gesenkt werden. Regina
    H. aus Sachsen sollte laut ihrer Stromrechnung vom Februar 2024 stolze 103,22
    Cent/ kWh für ihren primastrom-Vertrag zahlen. Nachdem sie sich auf den
    außergerichtlichen Vergleich berief, hat das Unternehmen die Arbeitspreise
    nachträglich reduziert, zeitweise auf 27 Cent/kWh beziehungsweise auf 33
    Cent/kWh. Auch Kunden, die den Anbieter bereits gewechselt haben, können wie
    Regina H. noch von dem Vergleich profitieren.

  • Der Vergleich kann es Kunden
    auch ermöglichen, früher als gedacht aus dem Vertrag zu kommen. So teilte Frank
    S. aus Hessen der Verbraucherzentrale mit, dass sein Stromvertrag mit nowenergy
    noch bis März 2027 laufen sollte. Das Unternehmen hat ihm ebenfalls reduzierte
    Preise und ein Vertragsende zum
    19.1.2025
    bestätigt – zwei Jahre früher als ursprünglich
    vorgesehen.

Die außergerichtliche Einigung
räumt folgende Probleme ab, in denen primaholding-Unternehmen aus Sicht des
vzbv unzulässig gegenüber Kunden agierten:

  • Zurückgewiesene
    Widerrufserklärungen

  • Unverhältnismäßig lange
    Laufzeiten nach Kündigung

  • Angebliche Preissenkungen, die
    weit über dem Marktdurchschnitt lagen

Kunden müssen
aktiv werden:

  • Wer gegenüber primastrom,
    voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat,
    muss sich gegenüber diesen Anbietern nun nur noch auf den Vergleich berufen.
    Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und
    weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen wenden können, finden Sie
    unter
    https://www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding.

  • Die Frist
    dafür endet am .

  • Wer seinen Vertrag noch nicht
    gekündigt hat, kann das nachholen, um vom Vergleich zu profitieren und je nach
    Fallkonstellation bessere Konditionen zu erhalten.

Hinweis:

Der
Vergleichs-Check des
vzbv
gibt Orientierung für die unterschiedlichen
Fallkonstellationen. Verbraucher erfahren genau, was sie aufgrund des
Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend
machen.

Weiterführende Informationen zu
den Einzelheiten des Vergleichs finden Sie auf der
Homepage des
vzbv
.

Quelle: vzbv online,
Meldung v.
4.12.2024
; NWB

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