Die Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) warnt erneut vor Betrugsversuchen vermeintlicher Kanzleien. Diese treten
unter den Namen „Alex und Partner“ und „2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ auf,
missbrauchen die Identitäten tatsächlich existierender Rechtsanwälte und bieten
vermeintliche Insolvenzware zum Verkauf an.
Hierzu führt die
BRAK weiter aus:
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Die BRAK warnt vor der
vermeintlichen Kanzlei „Alex und Partner„.
Diese wirbt unter der URL kanzlei-alex.de und
bietet nach der bereits aus anderen Fällen
bekannten Masche zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf
an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich
existierenden und in München zugelassenen Kollegen Olaf Alex aus und verwendet
einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München. -
Neben dem Namen des betroffenen
Kollegen wird im Impressum der Website auch dessen tatsächliche
Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biografischen Angaben und
Telekommunikationsdaten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen
überein. -
Ein Abgleich mit den im
Bundesweites Amtliches
Anwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegten Daten und
insbesondere eine Rückfrage über die dort angegebene Kommunikationsdaten bzw.
über das beA ermöglichen etwaig Betroffenen, betrügerische Angebote zu
erkennen. Da der Kollege gegenwärtig keine eigene öffentliche Website betreibt,
wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen
in Zusammenhang stehende E-Mail-Korrespondenz als betrügerisch einzuordnen
sein. -
Auch die vermeintliche Kanzlei
„2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ verfährt
nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter
der URL www.2f-kanzlei.com. Als „Partner“ bzw.
Vertreter weist sie fälschlicherweise den in München zugelassenen Kollegen
Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen
tatsächliche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Kanzlei verwendet in ihren
Angebotsschreiben einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts
München. -
Ein Abgleich mit den im BRAV
hinterlegten Kommunikationsdaten des echten Kollegen sowie eine Nachfrage auf
einem dort angegebenen Kanal bzw. über das beA ermöglichen in diesem Fall die
Unterscheidung.
Hinweise:
In jüngster Zeit sind wiederholt
Fälle bekannt geworden, in denen vermeintliche Kanzleien mit ähnlichen Maschen
und zum Teil ebenfalls unter Missbrauch der Identitäten tatsächlich
existierender Rechtsanwälte auftraten. Potenziell Betroffenen rät die BRAK zur
Wachsamkeit. Sie sollten alle Kommunikationsdaten der
vorgeblichen Kanzlei im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis sorgfältig
prüfen, insbesondere Telefonnummern und soweit angegeben auch
E-Mail-Adressen. Soweit möglich, sollte nur über das besondere elektronische
Anwaltspostfachs (beA) als sicheres Kommunikationsmittel kommuniziert
werden.
Quelle: BRAK,
Nachrichten aus Berlin |
Ausgabe 24/2024; NWB