Die neuen Rechengrößen der
Sozialversicherung wurden beschlossen.

Damit gelten im Jahr 2025 folgende
Werte:

Grenzwerte in der
Krankenversicherung

In der
gesetzlichen Krankenversicherung wird die
Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € bzw. 5.512,50
€ im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im
Monat).

Die
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 €
bzw. monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 €
im Monat).

Änderungen in der
Rentenversicherung

Die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung
steigt Anfang des Jahres – erstmals
einheitlich in ganz Deutschland – auf 8.050 € im Monat (2024 7.450
€ im Monat (Ost), 7.550 € im Monat (West)).

In der
knappschaftlichen Rentenversicherung wird
die Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 € im Monat
erhöht.

Das
Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung
, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2025 vorläufig 50.493 €
(2024: 45.358 €).

Rechengrößen ab
im
Überblick

Rechengröße
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung
8.050 € im Monat / 96.600 €
im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen Rentenversicherung
9.900 € im Monat / 118.800 €
im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung
73.800 € im Jahr / 6.150 € im
Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung
66.150 € im Jahr / 5.512,50 €
im Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025
in der Rentenversicherung
50.493 € im Jahr

Quelle:
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025, BR-Drucks. 540/24
(Beschluss)), BR-Drucks. 540/24

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