Das BMF hat einen
		Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer
		Gebäudesanierungen veröffentlicht, der sich an Hauseigentümer richtet (Stand:
		15.2.2024).
Hintergrund: Für
		energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Wohngebäude ermäßigt sich auf
		Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen
		Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme
		und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des
		Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten
		Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens
		jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt. Voraussetzung ist, dass das
		begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als
		zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung.
Auf die folgenden
		Fragen geht das BMF in seinen FAQ näher ein:
- 
Was wird steuerlich
gefördert? - 
Wie hoch ist die steuerliche
Förderung? - 
Was sind die Voraussetzungen
der steuerlichen Förderung? - 
Wer darf die energetischen
Maßnahmen ausführen? - 
Wer darf die Bescheinigung über
die energetischen Maßnahmen ausstellen? - 
Wie erhalte ich die steuerliche
Förderung? - 
Welche Alternativen gibt es zur
steuerlichen Förderung? - 
Wo finde ich die
Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung? - 
An wen kann ich mich bei
weiteren Fragen wenden? 
Hinweis:
		Zu dem
		  Fragen-Antworten-Katalog gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online;
		NWB
					