Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Betriebsausgabenpauschale für
bestimmte Berufsgruppen erhöht. Diese Erhöhung gilt für hauptberuflich tätige
Schriftsteller und Journalisten sowie für nebenberuflich tätige
Wissenschaftler, Künstler und Schriftsteller.
Hintergrund: Aus
Vereinfachungsgründen gewährt die
Finanzverwaltung eine Betriebsausgabenpauschale bei den folgenden Tätigkeiten:
hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische
Tätigkeit; wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische
Nebentätigkeit; nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit.
Wesentlicher
Inhalt des aktuellen BMF-Schreibens:
-
Bei hauptberuflicher
selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können ab
dem Veranlagungszeitraum 2023 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit
pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden, höchstens jedoch 3.600 €
jährlich.Hinweis: Bislang betrug
der Höchstbetrag 2.455 €. Dieser Höchstbetrag gilt noch bis
einschließlich 2022. -
Bei nebenberuflicher Tätigkeit
im wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich kann
der Steuerpflichtige 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Nebentätigkeit
pauschal als Betriebsausgaben geltend machen, höchstens aber 900 €
jährlich. Der Höchstbetrag von 900 € kann nur einmal für alle
Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, gewährt
werden.Hinweis: Zu den
nebenberuflichen Tätigkeiten gehört auch eine Vortrags- oder nebenberufliche
Lehr- und Prüfungstätigkeit, sofern sie nicht steuerfrei ist. Bislang betrug
der Höchstbetrag 614 €. Dieser Höchstbetrag gilt noch bis einschließlich
2022.
Hinweise: Der
Steuerpflichtige kann auch einen höheren
Betriebsausgabenabzug geltend machen, muss diesen dann aber
nachweisen.
Das BMF begründet die Erhöhung mit
dem gestiegenen Preisniveau.
Quelle: BMF-Schreiben v. 6. 4. 2023
– IV C 6 – S 2246/20/10002 :001; NWB