Das Bundesfinanzministerium (BMF)
		hat vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen eine aktualisierte Fassung des
		Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Arbeitnehmer-Ehegatten
		veröffentlicht.
Das zwischen dem BMF und den
		obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl
		für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer
		sind“ soll die Steuerklassenwahl erleichtern und gibt weitere Hinweise, u.a.
		zum Faktorverfahren.
 Aus der Tabelle können die
		Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die
		Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer
		entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen
		sind, sind diese vor Anwendung der Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn
		abzuziehen
Hinweis: Das Merkblatt
		ist auf der
		Homepage des BMF
		veröffentlicht.
Quelle: BMF online;
		NWB
 
					