Die Bundesregierung hat am
25.1.2023 die
vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die
Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur
Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
aufmerksam.
Hierzu führt das
BMAS u.a. weiter aus:
-
In Einrichtungen der
medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin
corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. -
In allen anderen Bereichen
können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob
und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich
sind.
Hinweis: Das BMAS hat
seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert
(Stand: 25.1.2023).
Zu den FAQ gelangen Sie
hier.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v.
25.1.2023,
NWB