Der Zuschuss der KfW für
		Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (Zuschuss 441) kann
		voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragt werden. Dann werden die
		Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Die KfW empfiehlt, entsprechende
		Anträge frühzeitig zu stellen.
Nachfolgend die
		wichtigsten Infos zum Zuschuss für Ladestationen in
		Unternehmen:
- 
Zuschuss bis zu 900 € 
 pro Ladepunkt,
- 
für den Kauf und die 
 Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich
 sind,
- 
zum Aufladen von 
 Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von
 Beschäftigten,
- 
für Unternehmen und kommunale 
 Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige
 Organisationen.
		Hinweise: Die Förderung steht unter dem
		Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht
		grundsätzlich nicht. 
Neu ist, dass die Frist, die
		Ladestationen in Betrieb zu nehmen von zwölf auf 18 Monate verlängert wurde.
		Die neue Frist gilt auch für bereits zugesagte Zuschüsse.
Den Zuschuss können Sie auf der
		Homepage der
		  KfW beantragen. Dort sind zudem weitere Informationen über
		das Förderprogramm hinterlegt.
Die Förderung der Errichtung neuer
		Ladestationen für Wohngebäude (Zuschuss 440) ist dagegen
		ausgelaufen. 
Quelle: KfW, Newsletter
		v. 27.7.2022; NWB
		
 
					