Angesichts des beständigen Abklingens der Corona-Infektionszahlen
besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.5.2022
hinaus zu verlängern. Hierauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hingewiesen.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch
danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das
Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche
Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Das BMAS wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig
gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren
Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher
Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen
Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders
bewährt haben.
Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen auch
weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs
rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.
BMAS online, Meldung v. 20.5.2022; NWB