Das Bundesfinanzministerium hat am 2.3.2022 den Referentenentwurf
eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen der
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Grundfreibetrag sowie die Pauschale für
Fernpendler erhöht werden.
Die geplanten Maßnahmen in
Einzelnen:
-
Anhebung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 € auf
1.200 € rückwirkend zum
1.1.2022, -
Anhebung des Grundfreibetrags
für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 €
rückwirkend ab dem 1.1.2022 und -
Vorziehen der bis 2026
befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21.
Kilometer) rückwirkend ab dem
1.1.2022 auf 38
Cent.
Hinweis: Das Gesetz muss
noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Referentenentwurf ist
auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
BMF online; NWB