Die Bundesregierung hat am
		23.2.2022 den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes beschlossen. Der
		Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 €
		angehoben wird. Zudem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 €
		erhöht werden.
Darüber hinaus
		sind folgende Regelungen vorgesehen: 
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Zukünftige Anpassungen des 
 Mindestlohns sollen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der
 Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals wieder bis zum 30.6.2023 mit Wirkung
 zum 1.1.2024.
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Als Folgeänderung zur Erhöhung 
 des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der
 Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen
 von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz
 vorsieht.
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Zugleich sollen Maßnahmen 
 getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen
 Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für
 reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.
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Dazu wird die Möglichkeit eines 
 zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine
 geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt
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Die Höchstgrenze für eine 
 Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 € auf 1.600
 € angehoben werden. Außerdem sollen die Beschäftigten innerhalb des
 Übergangsbereichs stärker entlastet werden. Der Belastungssprung beim Übergang
 aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
 soll geglättet werden. Ziel ist es, Anreize zu geben, über einen Minijob hinaus
 erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der
 Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden
 Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären
 Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.
Bundesministerium für Arbeit und
		Soziales,
		Pressemitteilung vom
		  23.2.2022; NWB
 
					