Ab dem 1.10.2021 können Anträge und
Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform
abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt
übermittelt werden. Hierauf macht das Finanzministerium Thüringen aktuell
aufmerksam.

Hintergrund: Arbeitnehmer
müssen ihrem Finanzamt mitteilen, wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge
verändert oder wenn die Voraussetzungen für die günstigere Steuerklasse
entfallen sind. Wenn zum Beispiel der alleinerziehende oder geschiedene
Elternteil mit einem neuen Partner zusammenzieht, oder der Anspruch auf
Kindergeld entfällt, entfallen auch die Voraussetzungen für die Steuerklasse II
wieder.

Das FinMin
Thüringen erläutert weiter:

  • Die Übermittlung funktioniert
    bundesweit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über
    Übermittlungsprogramme privater Anbieter.

  • Folgende Anträge und
    Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden: Antrag auf
    Steuerklassenwechsel, Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Erklärung zum dauernden
    Getrenntleben, Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder
    lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft, Antrag zu den elektronischen
    Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

  • Nach dem Login in „Mein
    ELSTER“ sind die Formulare über den Menüpunkt „Formulare &
    Leistungen“ – „Alle Formulare“ –
    „Lohnsteuer-Arbeitnehmer“ zu finden.

FinMin Thüringen,
Medieninformation v. 29.9.2021; NWB

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