Der Gesetzgeber plant, die
Auszahlungsfrist für den sog. Corona-Bonus erneut zu verlängern. Nach
derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des Bonus an Arbeitnehmer
i.H. v. max. 1.500 € bis zum 30.6.2021 möglich. Geplant ist nun, diese
Frist erneut zu verlängern (zuvor wurde die Frist bereits einmal verlängert)
und zwar bis zum 31.3.2021.
Hinweise: Erhöht wird der
Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in
mehreren Teilbeträgen an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Das entsprechende Gesetz muss noch
vom Bundesrat verabschiedet werden. Änderungen sind nach derzeitigem Stand
nicht zu erwarten.
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz in der vom
Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Fassung, BT-Drucks. 19/28925;
NWB