Am
3.2.2021 haben
sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Unterstützungsleistungen in der
Corona-Pandemie geeinigt. Anbei ein Überblick über die wichtigsten geplanten
Maßnahmen.

Steuerlicher
Verlustrücktrag

Der geltende steuerliche
Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw.
20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden.

Mehrwertsteuersenkung
Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in
der Gastronomie soll über den
30.6.2020 hinaus
befristet bis zum 31.12.2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt
werden.

Kinderbonus

Pro Kind soll ein einmaliger
Kinderbonus von 150 Euro gezahlt werden. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung
ist nicht vorgesehen.

Erleichterter
Zugang zur Grundsicherung

Der erleichterte Zugang in die
Grundsicherungssysteme soll bis zum
31.12.2021
verlängert werden (analog zur pandemiebedingten Erhöhung des
Kurzarbeitergeldes).

Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger
sollen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten.

Unterstützung der
Kulturschaffenden in der Corona-Krise

Für den Kulturbereich soll ein
Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in
Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt werden.

Hinweis: Die
vollständigen Ergebnisse des Koalitionsausschusses v.
3.2.2021 finden
Sie
hier. Mit welchem Gesetz die
Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist zurzeit nicht bekannt.

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