Ab Januar 2021 fällt für rund 90 % der Lohn- und
Einkommensteuerzahler, die bisher den Soli gezahlt haben, der Zuschlag komplett
weg. Für weitere 6,5 % entfällt er zumindest in Teilen. Zur Berechnung der
Steuerersparnis stellt das Bundesministerium für Finanzen ein
Berechnungsprogramm
zur Verfügung.
Mit dem
„Soli-Rechner“
des Bundesministerium für Finanzen kann ermittelt werden, ob sich durch die
stufenweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages eine Steuerersparnis ergibt
und wie hoch diese ist.
Berücksichtigt wird
dabei:
-
die Veranlagungsart (Einzelveranlagung oder für Ehegatten die
Zusammenveranlagung) -
das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug von
Kinderfreibeträgen. Zur Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommen stellt
das Bundesministerium für Finanzen den
Lohn- und
Einkommensteuerrechner zur Verfügung.
Hinweise: Zum Soli-Rechner
gelangen Sie
hier.
Zum Lohn- und Einkommensteuerrechner gelangen Sie
hier.
BMF online; NWB