Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf für ein Zweites
Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und
Förderung der Familien wird u.a. das Kindergeld pro Kind ab 1.1.2021 um 15 Euro
pro Monat erhöht.

Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen
vor:

  • Zum 1.1.2021 beträgt das Kindergeld damit für das erste und
    zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte
    und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

  • Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf
    8.388 Euro erhöht.

  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.408 Euro auf 9.696
    Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022
    angehoben.

  • Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird im
    Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise
    angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im
    Jahr 2022).

  • Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen
    Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt
    bei Kapitalerträgen vorgenommen.

BMF Pressemitteilung v. 29.7.2020, NWB

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