Vor dem Hintergrund der Häufung von
		Covid-19-Fällen in Fleischfabriken hat die Bundesregierung am
		20.5.2020
		Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft
		beschlossen.
Folgende
		Regelungen sind geplant:
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Zoll und 
 Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und
 Gesundheitsämter sollen zusätzliche
 Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-,
 Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten
 werden.
- 
Ab dem 
 1.1.2021 sollen
 das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch
 Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein.
 Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich.
 Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.
- 
Der 
 Bußgeldrahmen bei Verstößen
 gegen das
 Arbeitszeitgesetz soll
 auf 30.000 € verdoppelt werden.
- 
Die Bundesregierung prüft 
 zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können,
 Mindeststandards bei der Unterbringung
 sicherzustellen.
 Bundesregierung online,
		NWB
 
					