Das Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von
4.000 € ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die
Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen traten am 3.4.2020 in Kraft
und gelten befristet bis Ende 2020.
Hierzu führt das
BMWI u.a. weiter aus:
Mit den geänderten
Förderbedingungen will das BMWi kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie
Freiberufler in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen in
die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen
Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig
aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die die
Bundesregierung in der 13. KW beschlossen hat.
Die Ergänzung der Rahmenrichtlinie
zur Förderung unternehmerischen Know-hows finden Sie
hier. Nähere Informationen
– insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner
Homepage bereit.
BMWi,
Pressemitteilung vom 3.4.2020;
NWB