Das Bundeskabinett hat zwei Gesetze
		beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und
		Mieter vor überhöhten Mietforderungen geschützt werden. 
Mit dem „Gesetzentwurf zur
		Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
		Mietbeginn“ sollen die Regelungen der
		Mietpreisbremse, die seit 2015 in Kraft
		sind, um weitere fünf Jahre verlängert
		werden. Es soll den Ländern weiterhin ermöglicht werden,
		Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die
		Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf des
		31.12.2025 sollen
		alle Rechtsverordnungen auslaufen.
Der „Gesetzentwurf über die
		Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über
		Wohnungen und Einfamilienhäuser“ sieht eine Verteilung der
		Maklergebühren bei Immobilienkäufen zwischen Käufer und
		Verkäufer vor. Die vom Käufer zu zahlenden
		Kosten sollen nur noch maximal 50 % des gesamten Maklerlohns betragen. Auch
		soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer
		nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.Tritt der
		umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist – etwa bei
		einem Suchauftrag -, gilt dieses Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er
		ebenfalls zahlungspflichtig und kann höchstens eine Kostenteilung von 50 zu 50
		erwirken.Beauftragen beide Parteien den Makler, soll die
		Maklerprovision von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu tragen sein.
Hinweis:
Die Gesetze müssen noch das
		  weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Zu beiden Vorhaben hat die
		  Bundesregierung einen FAQ veröffentlicht.
		  Diesen können Sie hier
			 einsehen.
Bundesregierung online;
		NWB
 
					